Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement (QM) ist die kontinuierliche und systematische Durchführung von Maßnahmen, mit denen eine anhaltende Qualitätsförderung und –verbesserung erreicht werden soll. Es bedeutet konkret, dass Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse einer Einrichtung regelmäßig überprüft, dokumentiert und gegebenenfalls verändert werden (Qualitätskreislauf). Die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung und der Praxisorganisation.



Publikationen

Die Richtlinie des G-BA über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung sieht vor, dass jeder Vertragszahnarzt ein einrichtungsinternes QM einzuführen und weiterzuentwickeln hat.

Richtlinie Qualitätsmanagement des G-BA

Es gibt unterschiedlich anspruchsvolle QM-Maßnahmen, wobei die Richtlinie des G-BA den Standard beschreibt, während elaboriertere QM-Maßnahmen auf freiwilliger Basis möglich sind. Eine Übersicht über Qualitätsmanagementsysteme, die von Zahnärzten für Zahnärzte entwickelt wurden, gibt die IDZ-Publikation "Körperschaftsgeführte Systeme und unterstützende Angebote für das Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis".
Die BZÄK vertritt die Auffassung, dass es ein ideales QM-System für alle Zahnarztpraxen nicht gibt, sondern dass das QM-System nach den Besonderheiten der Praxis und den individuellen Bedürfnissen von Praxisinhaber, Mitarbeitern und Patienten ausgewählt werden sollte.

"Körperschaftsgeführte Systeme und unterstützende Angebote für das Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis" (IDZ Publikation; 2019; Update 02/2020)

Für die deutsche Zahnärzteschaft ist es selbstverständlich, dass die außerordentlich umfangreichen, gesetzlichen Vorgaben für die zahnärztliche Praxis sowie die Berücksichtigung der in der modernen  Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hoch individuellen Anforderungen der Patienten systematisch im Rahmen eines praxisinternen Qualitätsmanagements gesteuert werden müssen.
Zahnärztliches Qualitätsmanagement bedeutet also neben der selbstverständlichen Sicherstellung der zum Beispiel hygienerechtlichen und betriebssicherheitstechnischen, gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die optimale Versorgung unserer Patienten.
Patientenzufriedenheit ist jedoch nicht ohne ein professionelles und gut motiviertes Praxisteam denkbar. Neben dem verantwortlichen Praxisinhaber sind in zahnärztliches Qualitätsmanagement daher auch immer die Mitarbeiter der Praxis einbezogen.
Aufgrund dieses hohen Stellenwertes von Qualitätsmanagement für die Ausübung einer modernen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde haben die (Landes-)Zahnärztekammern Ihren Mitgliedern Hilfen und Empfehlungen für die Implementierung geeigneter Qualitätsmanagementsysteme in den zahnärztlichen Praxen der Bundesrepublik Deutschland gegeben.

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements